Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und zur Erlangung von Beförderungserlaubnissen bundesweit staatlich anerkannter Grundlehrgang im Sinne § 9 Abs.2 Nr.3 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) bzw. §§ 4 und 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung–AbfAEV .
Für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb sowie für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Betrieben, die sich mit dem "Einsammeln, Befördern, Makeln und/oder Handeln" von erlaubnispflichtigen Abfällen beschäftigen, müssen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde per Gesetz einen behördlich anerkannten Lehrgang absolvieren.