Fachkunde-Fortbildungslehrgang
Betriebsbeauftragter für Abfall / Entsorgungsfachbetrieb / Sammler, Beförderer, Händler u. Makler
Zur regelmäßigen Auffrischung Ihres Wissens müssen die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 EfbV und die Betriebsbeauftragten für Abfall gemaß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle 2 Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren.
Bei den verantwortlichen Personen in Transportunternehmen beträgt der Zeitintervall gemäß § 5 (3) AbfAEV 3 Jahre bis zum nächsten Fortbildungslehrgang.
Diese Lehrgänge beinhalten neben der generellen Auffrischung im Wesentlichen die gesetzliche Fortentwicklung sowie aktuelle Schwerpunkte.
Dauer: 2 Tage Schulungsort: Oestrich-Winkel Lehrgangsgebühr: 790,- € zzgl. USt. pro p. P.
Termin: 17. + 18.03.2025